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WeMoral veröffentlicht kostenlosen Bericht zum Vergleich der Hinweisgebergesetze aller 27 EU-Staaten

Ein gedrucktes Exemplar des WeMoral-Berichts 2026 zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in der EU liegt auf einem Schreibtisch neben einem Stift und einem Laptop.

Der WeMoral-Bericht 2026 vergleicht die Hinweisgebergesetze aller 27 EU-Mitgliedstaaten anhand von 33 Datenpunkten auf 46 Seiten.

Balkendiagramm des Höchstbußgelds gegen eine hinweisgebende Person für eine wissentlich falsche Meldung in 15 EU-Mitgliedstaaten, von 300.000 Euro in Spanien und 100.000 Euro in Irland über 20.000 Euro in Deutschland und Österreich bis 700 Euro in Lettlan

Spanien setzt mit 300.000 Euro die höchste Obergrenze an, Deutschland liegt bei 20.000 Euro, Lettland bei 700 Euro.

Balkendiagramm der Tage zwischen dem Umsetzungsstichtag vom 17. Dezember 2021 und dem Inkrafttreten des nationalen Gesetzes je EU-Mitgliedstaat, von Dänemark und Schweden fristgerecht am Stichtag über Malta mit 7 Tagen und Deutschland mit 562 Tagen bis Es

Dänemark und Schweden setzten am Stichtag um, Deutschland nach 562 Tagen, Polen nach 1.013 Tagen.

Sanktionen für wissentlich falsche Meldungen reichen von 300.000 Euro in Spanien bis zu keiner in sechs Mitgliedstaaten. 46 Seiten mit 33 Datenpunkten je Land.

Die Antwort hängt davon ab, in welchem Land der Meldekanal steht, und sie reicht von 300.000 Euro bis zu gar keiner Sanktion.”
— Marta Giemza, Expertin für Unternehmensethik bei WeMoral

ŁÓDŹ, POLAND, August 11, 2026 /EINPresswire.com/ -- Wer in Deutschland wissentlich falsch meldet, riskiert eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro. In Spanien reicht die Obergrenze bis 300.000 Euro, in sechs Mitgliedstaaten verliert die meldende Person nur ihren Schutz und zahlt nichts. Das zeigt ein Vergleich aller 27 nationalen Umsetzungen der Richtlinie 2019/1937, den WeMoral heute veröffentlicht hat, ein Anbieter von Hinweisgeber-Software. Der WeMoral-Bericht 2026 ist kostenlos und ohne Registrierung abrufbar.

Die Richtlinie 2019/1937 setzt einen gemeinsamen Mindestschutz für hinweisgebende Personen und ließ den Mitgliedstaaten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit für die Umsetzung. Wie ein Staat mit einer wissentlich falschen Meldung umgeht, überlässt sie dem nationalen Recht. Der Bericht hält fest, welchen Weg jedes Land gewählt hat.

Der Bericht nennt unter anderem folgende Befunde:

Zwölf Mitgliedstaaten ahnden eine wissentlich falsche Meldung mit einer Geldbuße, darunter Deutschland mit bis zu 20.000 Euro nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Neun Mitgliedstaaten gehen den strafrechtlichen Weg. Irland sieht bis zu 100.000 Euro und bis zu zwei Jahre Haft vor, Luxemburg 50.000 Euro und acht Tage bis drei Monate, Zypern 30.000 Euro oder bis zu drei Jahre.
Sechs Mitgliedstaaten sehen keine eigene Sanktion vor. Frankreich, Ungarn, Litauen, die Niederlande, Schweden und die Slowakei belassen es beim Verlust des Schutzes.
Spanien setzt mit 300.000 Euro die höchste Obergrenze an, bei einer Untergrenze von 30.001 Euro.
Für 15 Mitgliedstaaten nennt der Bericht einen konkreten Höchstbetrag in Euro.
„Eine wissentlich falsche Meldung ist selten, aber die Frage kommt in jedem Einführungsgespräch", sagt Marta Giemza, Expertin für Unternehmensethik bei WeMoral. „Die Antwort hängt davon ab, in welchem Land der Meldekanal steht, und sie reicht von 300.000 Euro bis zu gar keiner Sanktion."

Auch der Zeitpunkt der Umsetzung fällt weit auseinander. Dänemark und Schweden setzten ihre Gesetze am Stichtag des 17. Dezember 2021 in Kraft. Im Durchschnitt vergingen 380 Tage. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft, 562 Tage nach dem Stichtag. Den größten Abstand weist Polen mit 1.013 Tagen auf, gefolgt von Estland mit 989.

Der Weg ins nationale Recht unterscheidet sich ebenfalls. 20 Mitgliedstaaten erließen ein eigenes Gesetz, darunter Deutschland mit dem Hinweisgeberschutzgesetz. Sechs änderten ein Gesetz, das älter ist als die Richtlinie. Belgien verteilte die Umsetzung auf acht Rechtsakte, deren erster im September 2022 und deren letzter im Januar 2024 in Kraft trat.

„Zu jeder Angabe im Bericht steht der Artikel, aus dem sie stammt", sagt Giemza. „Eine Compliance-Abteilung kann uns am Gesetzestext prüfen, statt uns zu glauben."

WeMoral hat den Vergleich aus den Gesetzestexten der einzelnen Mitgliedstaaten erstellt. Der Bericht umfasst 46 Seiten und enthält 33 Datenpunkte je Mitgliedstaat in 7 Grafiken und 18 Tabellen. Er erscheint auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Spanisch und Französisch. Zur englischen Fassung gehört ein Video, das die Ergebnisse durchgeht. Der Bericht ist eine vergleichende Auswertung veröffentlichter Gesetzestexte und keine Rechtsberatung.

Über WeMoral

WeMoral ist Hinweisgeber-Software mit anonymer Meldemöglichkeit, Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand und Daten, die die EU nicht verlassen. Sie hilft Organisationen, Meldungen über Fehlverhalten über einen sicheren Kanal entgegenzunehmen, zu prüfen und abzuschließen, im Einklang mit der EU-Hinweisgeberrichtlinie und der DSGVO.

Marta Giemza
WeMoral sp. z o.o.
+48 574 139 632
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WeMoral-Bericht 2026 zur Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie in der EU

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